Der Schweizer Staat war und ist stets von politischen Veränderungen im Ausland mitbetroffen. Sei es, weil Kriegsgefahr drohte, sei es, weil die Schweiz wirtschaftliche Interessen in anderen Nachbarländern verfolgte. Diese Feststellung gilt insbesondere für die 30er - Jahre des letzten Jahrhunderts. Es stellt sich daher die Frage, wie der Schweizerische Staat auf die Veränderungen im Ausland reagierte. Dies soll hier anhand eines Beispiels erläutert werden.
Doch die Schweiz war auch direkt mit faschistischen Tendenzen im eigenen Land konfrontiert. Wie reagierte sie darauf? In Anbetracht der heutigen Entwicklung mit dem Anwachsen einer rechtsextremen neofaschistischen Bewegung stellt sich diese Frage nicht nur historisch, sondern auch gegenwartsbezogen.
Der spanische BürgerInnenkrieg und die Schweiz
Spanien war ein krisengeschütteltes Land, als im Frühjahr 1936 nach langen Jahren unter einer konservativen eine sozialistische Regierung an die Macht kam. Doch bevor die Regierung ihre Ziele richtig umsetzen konnte, kam es in der Nacht vom 17. zum 18. Juli 1936 zu einem Putsch-Versuch des Militärs. Obwohl der Aufstand in grossen Teilen Spaniens im Verlauf des Sommers 1936 gebremst werden konnte, entbrannte in der Folge dieses Putschversuches ein brutaler und langandauernder BürgerInnenkrieg zwischen den Generälen und der Republik. Sowohl die Republikaner als auch die Aufständischen erhielten dabei Unterstützung aus dem Ausland. Auf Seiten der Republik war dies Hilfe aus der Sowjetunion sowie durch zahlreiche Freiwillige aus allen Ländern. Die Seite der Generäle wurde durch Mussolinis Italien und Hitlers Deutschland sowohl personell als auch durch Waffen unterstützt.
Schon kurz nach Ausbruch der Unruhen erklärte der Bundesrat die Neutralität der Schweiz und sprach von zwei Parteien, welche gleichberechtigt zu behandeln seien, so dass also die putschenden Generäle dasselbe politische Gewicht bekamen wie die demokratisch gewählte Regierung der Republik. Einzelne Exponenten der Schweizer Regierung, so zum Beispiel Bundesrat Motta, liessen aber lange Zeit keinen Zweifel darüber, auf wessen Seite sie standen. Immerhin war Bundesrat Motta aus der katholisch-konservativen Partei (heute CVP) ein eifriger Bewunderer Benito Mussolinis und wünschte sich auch für die Schweiz mehr Autorität für die Regierenden.
Unbeeindruckt von der Haltung der offiziellen Schweiz reisten Freiwillige nach Spanien, um in den Milizarmeen der Republik gegen den Faschismus zu kämpfen. Einzelne SchweizerInnen reisten hingegen nach Spanien, um auf Seiten Francos in das Geschehen einzugreifen. Dem Treiben beider Seiten wurde aber bald vom Bundesrat Einhalt geboten. Im August 1936 verbot er kurzerhand jede parteiische Stellungnahme zum spanischen Bürgerkrieg in den Zeitungen und bei Veranstaltungen sowie die Werbung für freiwillige KämpferInnen für die spanische Republik. Personen, welche nach Spanien reisten, wurden mit Gefängnis und dem Entzug des Bürgerrechts bestraft, sobald sie wieder in die Schweiz zurückkehrten. Insgesamt kämpften zwischen 1936 und 1939 gut 800 Schweizerinnen und Schweizer für die eine oder andere Partei in Spanien. Je länger der Bürgerkrieg dauerte, desto deutlicher zeigte sich die nahende Niederlage der Republik und der Sieg des Faschisten Franco, General der ersten Stunde des Putsches, welcher sich als Führungskraft entpuppte. Als erstes Land überhaupt anerkannte der Schweizer Bundesrat noch vor Ende des Krieges Franco als den Gewinner und neues Staatsoberhaupt.
Während der ganzen Zeit versuchte die offizielle Schweiz gegen aussen hin den Schein der Neutralität zu wahren. Untersuchungen haben aber deutlich gezeigt, dass die Schweiz durchaus daran interessiert war, dass Franco diesen Krieg gewinnen und damit die sozialistische Regierung Vergangenheit werden würde. Dies wird unter anderem ersichtlich, wenn die Unterlagen des auswärtigen Amtes studiert werden, in denen offensichtlich wird, dass die Schweizer Konsulare sehr offen mit Franco sympathisierten und sich von diesem die Rettung der Investitionen von SchweizerInnen in Spanien erhofften. Die rasche Anerkennung der Franco-Diktatur, Monate vor Kriegsende, zeigt zudem deutlich, wie sehr sich die offizielle Schweiz die Zerschlagung der sozialistischen Republik wünschte und dabei auch nicht davor zurückschreckte, eine Diktatur anzuerkennen.
Frontistische Offiziere 1940
Nach der grossen Welle faschistischer Bewegungen zu Beginn bis Mitte der 30er - Jahre des 20. Jahrhunderts flachte diese Entwicklung in der Schweiz rasch ab. Dennoch blieb ein hartgesottener Kern bis nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges erhalten. Dieser Kern organisierte sich vor allem in der Nationalen Front, welche sich jedoch im Frühjahr 1940, unmittelbar bevor mit ihrem Verbot zu rechnen war, auflöste.
Nach Ausbruch des Krieges mehrten sich die Anzeichen, dass unter den Offizieren der Schweizer Armee zahlreiche aktive Frontisten und Anhänger des deutschen Nationalsozialismus zu finden waren. Die Geschehnisse in Norwegen, wo faschistische Offiziere mit den Deutschen zusammen gearbeitet und so den raschen Einmarsch erst ermöglicht hatten, schreckte auch in der Schweiz die Gemüter auf. Immer lauter wurde der Ruf nach einem Ausschluss möglicher Landesverräter aus dem Offizierscorps. Im Frühjahr 1940 ordnete General Guisan daher
eine Untersuchung an, welche sämtliche als Frontisten verdächtigte Offiziere umfasste und in der überprüft werden sollte, ob diese im einzelnen für das Offizierscorps noch tragbar seien. Was jedoch zu Beginn als sehr umfassende Untersuchung im grossen Stil angelegt war, reduzierte sich in Anbetracht der zunehmenden Bedrohung durch Nazideutschland im Sommer 1940 zusehends zu einer Alibiübung, in deren Folge lediglich gegen 9 von insgesamt über 120 verdächtigten Offiziere überhaupt Massnahmen ergriffen wurden. Noch im Frühjahr hatte die Militärpolizei gefordert, umfassende Ermittlungen durchzuführen, welche mit den damals möglichen polizeilichen Ermittlungsverfahren wie Hausdurchsuchungen und Überwachungen durchgeführt werden sollten. Guisan aber war der Meinung, dass es genügte, die verdächtigten Offiziere durch ihre militärischen Vorgesetzten befragen zu lassen. Allein die Aussage, dass man weiterhin zum Fahneneid stehe, reichte aus, um weitere Untersuchungen gegen sich zu stoppen.
Die sogenannte Frontisten-Untersuchung von 1940 war also kein politisches Zeichen gegen den Faschismus. Es war nie das Ziel, Faschisten aus dem Offizierscorps zu entfernen. Die Untersuchung war in jener Form, in welcher sie letztlich durchgeführt wurde, lediglich ein Beruhigungsmittel für die Bevölkerung, welche für die Schweiz dasselbe befürchtete, wie es in Norwegen Realität geworden war.
Der Bergier- Bericht
Über die Rolle der Schweiz während der Zeit des Nationalsozialismus wurde lange nur punktuell öffentlich nachgedacht – gepflegt wurden hingegen die Erinnerungen an den Aktivdienst und das Bild vom „Sonderfall Schweiz“. Der Film „Das Boot ist voll“ von Thomas Imhoof erhielt zwar 1981 den Silbernen Bären bei den Berliner Filmfestspielen, das Theaterstück „Grossvater und Halbbruder“ des Schweizer Dramatikers Thomas Hürlimann führte im selben Jahr zu Diskussionen über die Haltung der offiziellen Schweiz während der NS-Zeit. Die Diskussion über die Rolle der Schweiz als Finanzplatz der nationalsozialistischen Regierung kam erst ins Rollen, als 1996 der Wachmann einer Zürcher Bank, Christoph Meili, Akten vor der Vernichtung rettete, die sich auf jüdische Vermögen bezogen, die während des Zweiten Weltkriegs auf Schweizer Banken deponiert und nie abgehoben worden waren, so genannte „nachrichtenlose Vermögen“. Was durch diesen Vorfall ans Licht kam, erregte internationales Aufsehen und vor allem in den USA grosse Empörung. Der Bundesrat rief daher noch im selben Jahr eine internationale, unabhängige ExpertInnenkommission unter der Leitung des Historikers Jean-François Bergier ins Leben, die im März 2002 einen detaillierten Bericht über die Schweizer Verflechtungen mit dem Nationalsozialismus ablieferte. Zu diesem Thema veröffentlichte der Lehrmittelverlag des Kantons Zürich im Frühling 2006 unter dem Titel „Hinschauen und Nachfragen“ ein Lehrmittel, das zur Auseinandersetzung mit diesem Thema einlädt.
Rechtsextreme heute - Rütli und Neutralität
Heute sind rechtsextreme und neofaschistische Aufmärsche erneut auch in der Schweiz keine Seltenheit mehr. Die rechtsextremen Kreise haben in den Jugendlichen ein neues Rekrutierungsfeld entdeckt. Jahr für Jahr strömen mehr Neonazis an die Bundesfeier auf dem Rütli und geben sich danach noch ein Stelldichein auf dem Marsch durch Brunnen. Sie propagieren dabei offen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Ebenso haben sich rassistische Übergriffe in den letzten Jahren gemehrt und zwar nicht nur mengenmässig, sie haben auch eine neue Qualität erhalten. Bereits sind erste Todesfälle und Schwerverletzte zu verzeichnen. Doch wie reagiert der Staat heute?
Seit 1994 verfügt die Schweiz über eine Antirassismus-Strafnorm (StGB 261bis
). Es verbietet rassistische
Äusserungen in der Öffentlichkeit, sei es an gesellschaftlichen Veranstaltungen, in Zeitungen und Fernsehen oder Radio. Der Begriff der Öffentlichkeit wurde jüngst vom Bundesgericht zusätzlich um private Veranstaltungen, welche nicht auf einen strikt begrenzten Teilnehmendenkreis eingeschränkt sind, erweitert. Allerdings ist es schwierig, tatsächlich nachzuweisen, dass Äusserungen unter diesen Straftatbestand fallen. ParlamentarierInnen geniessen darüber hinaus zumeist eine parlamentarische Immunität, so dass das Antirassismusgesetz für sie praktisch ausser Kraft ist. Nur wenige Strafverfahren führten bisher zu Verurteilungen, welche über kleine Geldbussen hinausgingen.
Der Dienst für Analyse und Prävention der Schweizer Bundesanwaltschaft untersucht sämtliche extremistische Strömungen in der Schweiz. Alljährlich veröffentlicht er dazu einen Bericht, der die neusten Entwicklungen zusammenfasst. Die darin veröffentlichten Zahlen der Rechtsextremen und der rassistisch motivierten Übergriffe steigen zwar Jahr für Jahr, dennoch meinen die VerfasserInnen dieses Berichts nach wie vor, dass auf Seiten linksradikaler Gruppierungen mehr Gefahr drohe. Die ergriffenen Massnahmen des Staates beschränken sich weitgehend auf Überwachung. In seltenen Fällen wird denn auch tatsächlich interveniert, einige Geldbussen, vielleicht einmal eine bedingte Gefängnisstrafe werden verhängt. Erst seit dem Auftritt der Neonazis letztes Jahr auf dem Rütli und nachdem Bundesrat Schmid durch diese ausgepfiffen und schikaniert worden war, gewann das Thema zumindest medial an Bedeutung. So werden heute wenigstens einige Übergriffe nicht mehr verharmlost oder gar gänzlich verschwiegen. Auch für den 1. August auf dem Rütli hat man sich etwas Neues überlegt. Durch die Ausgabe von Tickets soll verhindert werden, dass die Neonazis auch im Jahr 2006 auf dem Rütli einmarschieren können. Zum Zeitpunkt dieser Ausstellung wird klarer sein, ob die getroffenen Massnahmen wirklich etwas gebracht oder ob sie das Problem bloss verlagert haben.
Plakatmenü
Bildnachweis:
PartisanInnen in Barcelona
(http://personal.telefonica.terra.es/web/ideasyaccion/19Julio1936CarabinerosyMilicianosenBarcelona.jpg)
General Guison auf dem Rütli
(http://www.swissworld.org/spa/swissworld.html?siteSect=809&sid=4391166&rubricId=16090)
Schweizerisches Strafgesetzbuch (Schwarzenegger, Christian: StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch, Liberalis Verlag AG, Zürich 2003.)
Quellen:
Schweiz und spanischer Bürgerkrieg:
Batou, Jean/ Prezioso, Stéfanie/ Rapin, Ami-Jaques: Regards suisse sur la guerre civile d’Espagne (1936.1996), in: Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz (Hrsg.), Schweizerische Zeitschrift für Geschichte (47), Basel 1997, S. 27-45.
Castellote, José: Der ideologische Bürgerkrieg in der Schweiz 1936-1939, Berichterstattung über den Spanischen Bürgerkrieg in fünf deutschschweizerischen Zeitungen (Liz.), Bern 1997.
Wissmann, Christian: Der spanische Bürgerkrieg und die Schweiz (Liz.), Bern 1976.
Zschokke Helmut: Die Schweiz und der spanische Bürgerkrieg, Zürich 1976.
Frontistenuntersuchung:
Gautschi, Willi: General Henri Guisan, Die Schweizerische Armeeführung im Zweiten Weltkrieg, Zürich 1983.
Glaus, Beat: Die Nationale Front, Eine Schweizer faschistische Bewegung 1930-1940 (Diss.), Zürich 1969.
Lehmann, Eveline: Sag mir, wo du stehst. Die politische Überwachung, Kontrolle und Disziplinierung Schweizer Offiziere in der Armee in den Anfängen des Zweiten Weltkrieges 1936-1940 (Liz.), Bern 2004.
Wolf, Walter: Faschismus in der Schweiz, Die Geschichte der Frontenbewegung in der deutschen Schweiz 1930-1945, Schaffhausen 1969.
Bergier- Bericht:
Bonhage, Barbara/ Gautschi, Peter/ Hodel, Jan/ Spuhler, Gregor: Hinschauen und Nachfragen, Die Schweiz und die Zeit des Nationalsozialismus im Licht aktueller Fragen, Lehrmittelverlag der Kantons Zürich, 2006.
www.uek.ch
Rütli und Neutralität:
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Thut, Rolf/ Bislin, Claudia: Aufrüstung gegen das Vol,. Staat und Staatsschutz in der Schweiz, Zur Entwicklung der „inneren Sicherheit’” Zürich 1977.